1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge…)
3. Für den Shop gelten gesonderte AGB, die sie hier einsehen können.
1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten ect. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Die Vergütung erfolgt nach Auftragsausführung, also am Tag des Shootings. Berechnet wird der Preis des gewählten Paketes. Über den Paketpreis hinausgehende Lichtbilder werden nach Auswahl der Bilder aus der Onlinegalerie gesondert berechnet.
3. Vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Reservierungsgebühr von 50 Euro. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
4. Der Fotograf ist berechtigt, 50% des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung als Vorkasse zu fordern.
5. Vereinbarte Termine zu Workshops oder Einzelcoachings bedürfen der Zahlung des vereinbarten Workshop-bzw. Coachingpreises bei Zustandekommen des Vertrages, also bei Terminabsprache. Die anfallenden Stornokosten entnehmen Sie Punkt V.3 Leistungsstörung, Ausfallhonorar.
6. Bei Terminbuchungen zu Angebotsaktionen, bei denen keine Grundgebühr und keine Mindestabnahme, sondern lediglich ein Festpreis pro ausgewähltem Bild berechnet wird, werden dem Auftraggeber bei Nichtzustandekommen des Fototermines grundsätzlich 50,- Euro (in Worten fünfzig) Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt.
7. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Zeiten, Adressen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, so wird der Auftraggeber dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Aufträgen die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Gegen den Fotografen gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug und Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Das heißt, der Fotograf kann rechtmäßig nicht belangt werden, wenn er den Auftrag infolge Unfalles, Krankheit, Todesfall bzw. Geburt in der Familie oder sonstiger schwerwiegender Gründe nicht durchführen kann oder Daten abhandenkommen. In diesen Fällen werden alle vom Auftraggeber bereits getätigten Zahlungen an diesen zurückgezahlt, oder bemüht sich (soweit dieser vom Auftragsgeber gewünscht ist) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware beim Fotografen eingehen. Ist diese Frist verstrichen, so gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.
3. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzungwesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
5. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
6. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
1. Nach der Bearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.
2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Lichtbilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
3. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies gilt ebenfalls für gebuchte Workshops oder Coachings, die beim Fotografen gebucht werden.
4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung oder den Workshop/das Einzelcoaching aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie
folgt berechnet:
Storno ab der Vertragsvereinbarung bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin : 25%
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %,
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden
zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zubehandeln.
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Wünsche hinsichtlich des Stils können vor der Hochzeit bzw. der Fotosession dem Fotografen erläutert werden. Reklamationen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.
2. Der Fotograf ist bestrebt, alle Details der Veranstaltungen sowie eine Reihe gestellter Portraits festzuhalten, kann jedoch nicht für einzelne nicht gelieferte Aufnahmen zur Rechenschaft gezogen werden.
3. In der Nachbearbeitung löscht der Fotograf misslungene und doppelte Fotos. Alle übrigen Fotos werden in Farbe, Helligkeit und Kontrast korrigiert und auf Datenträgern und in Online-Alben mit Passwortzugang dem Auftraggeber im Format JPG zur Vertagung gestellt.
4. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Kollagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking. Hierbei ist jedoch bei jedweder Veröffentlichung der Name und der Link des Fotografen als Urheber der Lichtbilder zu nennen.Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2a. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen
Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, inbesondere bezieht sich diese Regelung auf social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.
2b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
2c. Der Fotograf behält sich laut Urheberrecht jedoch vor, der Veröffentlichung der Bilder im Internet nicht zuzustimmen, z.B. wenn er selber die Bilder nicht öffentlich zeigen
und somit nicht in sein Portfolio aufnehmen darf
2d. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag
erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.
3. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen
durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so können wir keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über uns erworben werden.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Weißenkirchen
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.
Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Mit der Buchung eines Termines stimmen Sie unseren AGB zu.